Entgeltumwandlung beeinflusst Grundrente

Seit Anfang 2021 gibt es die Grundrente. Damit sollen kleine Renten aufgewertet werden. Das kann Sie auch betreffen.

Grundsätzlich entscheidet jeder Mitarbeiter allein, ob er eine Entgeltumwandlung will. Damit kann er tatsächlich von der Grundrente profitieren obwohl er parallel eine Betriebsrente aufbaut. Doch es kann auch anders kommen: mit kleinerem Rentenversicherungsbrutto kann der Anspruch auf Grundrente für das jeweilige Kalenderjahr verloren gehen.

Es empfiehlt sich also immer zum Jahresende zu prüfen, ob und ggfs. welche Auswirkungen eine Entgeltumwandlung auf die neue Grundrente hat.

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